Arbeitssicherheit nach §6 ASiG –
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/Fasi)

Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für Motivation, Gesundheit und Produktivität. Nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sind Unternehmen verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/Fasi) zu bestellen, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt.

Leistungsbeschreibung:
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich diese Aufgabe zuverlässig für Ihr Unternehmen. Ich berate Sie umfassend bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und sorge dafür, dass Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb praxisnah und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt wird.

Meine Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit:

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktualisieren

  • Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Durchführung von Betriebsbegehungen

  • Beratung zu ergonomischen Arbeitsplätzen

  • Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter

  • Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Behörden

Ihr Vorteil:
Mit meiner Unterstützung stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes eingehalten werden – und schaffen gleichzeitig ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für Ihre Beschäftigten.

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